Energieaudits gem. DIN EN 16247

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) schreibt vor, dass alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet sind, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchzuführen.

Durch ein Energieaudit lassen sich die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens offenlegen und Energieeffizienzpotenziale identifizieren.

Grundlage hierfür ist die systematische Erfassung und Analyse der Energiedaten.

Im Ergebnis wird ein Abschlussbericht erstellt, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen empfiehlt. Normiert ist das Energieaudit in der DIN EN 16247-1.

Die Richtlinie verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20 Prozent bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten.

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