DENA – Energieausweise

Wer ein neues Haus errichtet, ein bestehendes Haus neu vermietet oder verkaufen möchte, braucht den Energieausweis. Seit Mai 2014 muss dieser Ausweis schon bei der Besichtigung des Objektes vorliegen bzw. deutlich sichtbar ausgehängt werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen nun die wichtigsten energetischen Kennzahlen aus dem Energieausweis genannt werden. Je nach Alter und Größe des Objektes kann evtl. zwischen zwei Varianten gewählt werden.

  1. Der Verbrauchsausweis kann auf Grundlage der zurück liegenden Energieverbräuche erstellt werden, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das nach 1977 errichtet wurde oder mehr als 4 Wohneinheiten besitzt.
  2. Kleinere und ältere Wohnobjekte benötigen den Bedarfsausweis. Hierzu ist eine Ortsbegehung nötig und der Energiekennwert wird individuell berechnet.

Bei Nicht-Einhaltung drohen empfindlich Strafen.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

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