Die Frist für Energieaudits ist abgelaufen – BAFA-Kontrollen seit Januar 2016

Die Frist für die Durchführung eines Energieaudits für Unternehmen, die nicht der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen, ist seit 5. Dezember 2015 abgelaufen. Unternehmen, die jetzt noch kein erstes Energieaudit gemäß der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) durchgeführt haben, sollten schnell starten. Es besteht zwar keine Verpflichtung, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) proaktiv die Durchführung des Energieaudits anzeigen, das BAFA hat seit Anfang Januar jedoch mit den Stichprobenkontrollen zur Nachweisführung begonnen.

Die ausgewählten Unternehmen werden angeschrieben und zur Nachweisführung aufgefordert. Der Nachweis zur Durchführung des Energieaudits erfolgt über die Homepage des BAFA.

Wenn das Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde oder wenn ein Unternehmen wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen verhängt werden.

Der Verpflichtung unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro.

Energieaudits können Energieberater und Energieauditoren durchführen.

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