Der Countdown läuft: Die Frist für Energieaudits für große Unternehmen endet am 5. Dezember 2015
Die Zeit drängt: Nur noch bis zum 5. Dezember 2015 haben Unternehmen, die nicht der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen, Zeit, ein erstes Energieaudit gemäß der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) verbindlich zu realisieren. Diese Frist ist verbindlich festgelegt, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Der Verpflichtung unterliegen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Wer jetzt noch kein Energieaudit vorweisen kann, sollte schnell handeln. Die Nichterbringung des geforderten Energieaudits kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Wichtig ist, dass Sie die Durchführung eines Energieaudits nicht als lästige Pflicht ansehen, sondern als Chance ansehen, Energieverbräuche im eigenen Unternehmen nachhaltig zu senken und erheblich Kosten einzusparen.
Als Energieberater und BAFA Energieeffizienz-Experte übernehme ich auch kurzfristig gerne die Durchführung eines Energieaudits. Sprechen Sie mich an.
Bild: pixabay / JESHOOTS / CCO Public Domain
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